EU-Bürgerinnen und -Bürger und die Krankenversicherung in der Republik Kroatien

Bürgerinnen und Bürger, die eine Rente aus einem EU-Mitgliedstaat beziehen, haben das Recht, die Krankenversicherung in der Republik Kroatien zu nutzen – dank der EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Diese Rechte sind in zwei zentralen Verordnungen geregelt:

  • Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
  • Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (Durchführungsverordnung)

Nach diesen Verordnungen gilt:

„Eine Person, die eine Rente oder Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bezieht und im Wohnmitgliedstaat keinen Anspruch auf Sachleistungen hat, erhält dennoch solche Leistungen für sich und ihre Familienangehörigen, soweit sie nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats oder zumindest eines der Mitgliedstaaten, die für ihre Renten zuständig sind, Anspruch darauf hätte.“

Mit anderen Worten: Bezieht eine Person beispielsweise eine deutsche Rente und ist dadurch in Deutschland krankenversichert, kann sie dieses Recht auch während ihres Aufenthalts in Kroatien ausüben.
Dieses Recht gilt ebenfalls für Familienangehörige (z. B. Ehepartner oder Kinder).

Vorübergehender Aufenthalt

Dieses Recht gilt während eines vorübergehenden Aufenthalts in der Republik Kroatien – beispielsweise, wenn Sie nach Kroatien entsandt werden oder Ihren Ruhestand dort verbringen möchten. In diesem Fall können Sie Gesundheitsleistungen unter denselben Bedingungen in Anspruch nehmen wie die Versicherten des Kroatischen Instituts für Krankenversicherung (HZZO) – jedoch auf Kosten Ihres ausländischen Krankenversicherungsträgers.

Wie erhält man das Recht auf Krankenversicherung in Kroatien?

Um das Recht auf Krankenversicherung in der Republik Kroatien zu erhalten, müssen Sie sich zunächst an Ihre zuständige Krankenversicherungseinrichtung in dem Land wenden, aus dem Sie Ihre Rente beziehen, und die Ausstellung des Formulars S1 oder seines elektronischen Äquivalents, des SED-Formulars S072, beantragen.
Diese Dokumente sind anschließend bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des HZZO am Wohnsitz in Kroatien einzureichen. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen wird das HZZO Sie als Nutzer des kroatischen Gesundheitssystems registrieren.

Für weitere Informationen können Sie sich an die zuständige HZZO-Geschäftsstelle oder an die Krankenversicherungseinrichtung in dem Land, aus dem Sie Ihre Rente beziehen, wenden.

Tags:

Kommentare sind geschlossen

Latest Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.